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Verordnungen und Zertifikate |
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Die Eduard Wille GmbH & Co. KG ist sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst und strebt in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess nach Einhaltung der Anforderungen an eine Produktions- und Verpackungsablauf, der weitgehend auf den Einsatz schädlicher Stoffe verzichtet.
- EAR – Elektro-Altgeräte-Register
- Mit Hilfe von EAR wird die EU Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten - kurz der WEEE-Direktive - in nationales Recht umgesetzt. Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz, das am 24. März 2005 in Kraft trat, verpflichtet alle Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, sämtliche Elektro-Altgeräte für den Verbraucher kostenfrei zurückzunehmen und zu entsorgen. Auch diese Verpflichtung ist Ausdruck der individuellen Produktverantwortung.
Eduard Wille GmbH & Co. KG Reg.-Nr.: DE 70431151 EAR
- REACh – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
- Es handelt sich dabei um eine neue EU-Chemikalienverordnung, die das Chemikalienrecht europaweit zentralisieren und vereinfachen soll. Am 1. Juni 2007 ist REACh in Kraft getreten. Hierfür wurde eigens eine neue Behörde mit Sitz in Helsinki geschaffen. Mit REACh ist die Unterscheidung zwischen den sogenannten Altstoffen (chemische Stoffe, die vor 1981 bereits auf dem Markt waren, auch Phase-in-Stoffe genannt und den sogenannten Neustoffen (chemische Stoffe, die nach 1981 erstmals auf den Markt gekommen sind) aufgehoben worden. Neustoffe die in Mengen über 10 kg in Umlauf gebracht werden, mussten bereits vor Inkrafttreten von REACh auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden durften. Im Gegensatz zu diesen rund 8000 Stoffen (Stand 2007), deren Gefahrenpotenzial zum Großteil bekannt ist, weiß man über die etwa 100.000 Altstoffe oft nur wenig. Das soll sich nun durch REACh ändern.
- Bekanntmachung zur EU-Chemikalienverordnung, PDF, 1MB
- RoHS – Restriction of Hazardous Substances
- Diese Richtlinie der Europäischen Union (EU) regelt die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe. Sie verbietet nach dem Juli 2006 die Verwendung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten. Es geht um Cadmium (Cd), Quecksilber (Hg), sechswertiges Chrom (Cr (VI)), polybromierte Biphenyle (PBBs) und polybromierte Diphenyläther (PBDEs) sowie Blei (Pb)
- PAK – Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Diese Verordnung dient - neben verschiedenen Rechtsbereinigungen - vornehmlich der Umsetzung der folgenden Richtlinien in deutsches Recht: 27. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG, mit der der zulässige Gehalt an krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Weichmacherölen und Reifen begrenzt wird und 28. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG, mit der der Eintrag von Toluol und Trichlorbenzol in die Umwelt verringert wird
- ÖKOPROFIT – ist ein Kooperationsprojekt zwischen Kommune und Wirtschaft.
- Der Name ist Programm: ÖKOPROFIT trägt dazu bei, die Umwelt zu entlasten und Kosten für Unternehmen zu senken.
- Vfw REPACK DS – Duales System
- Für die von der Verpackungsverordnung verpflichteten Inverkehrbringer organisiert das Duale System der Vfw die Erfassung, Sortierung und Verwertung der gebrauchten Verpackungen. Die gesetzliche Regelung finden Sie in § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung. Für Verkaufsverpackungen, die bei gewerblichen Anfallstellen anfallen, bietet Vfw das Rücknahmesystem REPACK SES an. Die gesetzliche Regelung ist in § 6 Abs. 2 der Verpackungsverordnung festgelegt.
- Teilnahmebestätigung am Dualen System der Vfw (Vertrag 1), PDF, 115 KB
Teilnahmebestätigung am Dualen System der Vfw (Vertrag 2), PDF, 338 KB
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